Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 25.05.2018

 

 

 

§1 Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Anna Höche Hundephysio

 

 ( nachfolgend „A-H-H" genannt) und dem Tierhalter.

 

 

 

§ 2 Umfang der Therapieleistungen

 

Umfang und Art der Therapieleistungen werden vor Beginn einer Therapie mit demTierbesitzer bzw. mit einer vom Tierbesitzer bevollmächtigten Person individuell vereinbart.

 

 

 

§ 3 Entgelt und Zahlungsort

 

DerTierhalter verpflichtet zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von A-H-H. Die Preisliste enthält eine Beschreibung der Therapieleistungen und die Höhe der einzelnen Entgelte.

 

Für die Therapieleistungen können Zwischenrechnungen erteilt werden. Der Rechnungsbetrag wird wahlweise nach jeder einzelnen Behandlung sofort fällig und ist in bar zu entrichten, oder es wird nach Beendigung einer Behandlungsreihe eine Schlussrechnung erstellt, die dann binnen von 10 Tagen auf das angegebene Bankkonto beglichen werden muss. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigung von Fehlern bleiben vorbehalten.

 

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet werden.

 

Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

 

 

 

§ 4 Rücktritt und Kündigung

 

Vor Beginn der Therapie kann der Tierhalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin kann A-H-H die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Außerdem behält sich A-H-H vor, in dringenden Fällen Termine abzusagen. In diesen Fällen wird die Therapieeinheit selbstverständlich nachgeholt.

 

 A-H-H behält sich das Recht vor, vom Behandlungsvertrag zurückzutreten oder die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, es zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Art und Weise der Behandlung kommt oder bei mangelhafter Mitwirkung bzw. Entgegenwirken Ihrerseits. Sollte eine Behandlung bereits begonnen haben, so kann diese nicht storniert oder rückvergütet werden.

 

 

 

S 5 Aufzeichnungen und Daten

 

Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen (inkl. Videoanalysen) und Palpationsergebnisse werden von A-H-H genutzt. Auf Wunsch kann der Tierhalter die Herausgabe der Originalunterlagen verlangen oder die Löschung dieser beantragen, sofern die Unterlagen personenbezogene Daten entahlten. Das Recht des Tierhalters auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

 

 

 

S 6 Informationspflichten

 

Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig um Gegenindikationen zu vermeiden und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflichten wird auf § 8 dieser Bedingungen verwiesen.

 

 

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

 

A-H-H haftet für Schäden an Tieren, bzw. an Sachen des Tierhalters nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Haftungsansprüche wegen Beschädigung oder Verlustes müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Tierhalter an A-H-H gemeldet werden. Für Schäden am Tier, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt A-H-H keine Haftung.

 

 Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischem Rat gewünscht, haftet A-H-H nicht für die entstehenden Folgen.

 

Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach § 6 obliegenden Informationspflichten ein, so haftet A-H-H hierfür nicht.

 

A-H-H garantiert keinen Heilungserfolg.

 

 

 

§ 8 Beauftragung des Tierarztes

 

Sollte A-H-H an einem Behandlungstag etwas auffallen wie Verdacht auf Kolik, Magendrehung, Schnittwunden oder dergleichen, ist sie befugt - für den Fall dass der Tierhalter nicht erreichbar ist - den Tierarzt zu verständigen. Die Kosten trägt der Tierhalter.

 

 

 

§ 9 Rechtsverhältnis

 

Die Rechtsbezeichnung zwischen A-H-H und dem Tierhalter sind privatrechtlicher Natur.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

 

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

§ 10 Sonstiges

 

 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 


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